Da es sich um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung für die Leistungen von Heilpraktikern besitzen, sollten Sie, bezüglich der Kostenübernahme, mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ausgaben für psychotherapeutische Behandlungen können nach §33 EStG als außerordentliche Belastung abgesetzt werden.
© Janna Mucke
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